Versand und Zahlung
1. Mindestauftragswert, Verpackung und Versand
(1) Der Mindestauftragswert beträgt 50,00 €/netto.
(2) In unseren Katalogpreisen sind Kosten für die übliche Verpackung enthalten. Nur besonders aufwendige Verpackung, die insbesondere soweit zum Schutz der Ware erforderlich oder auf besonderen Kundenwunsch erfolgt, wird gesondert berechnet.
(3) Soweit wir nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet sind, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten des Rücktransports der verwendeten Verpackung. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Besteller um eine private Haushaltung handelt. Im Rahmen wiederkehrender Lieferungen behalten wir uns vor, die Verpackung nicht direkt, sondern erst bei einer der nächsten Lieferungen zurückzunehmen. Im Übrigen gilt das Verpackungsgesetz in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung.
(4) Der Versand erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frachtfrei, es sei denn es wurde „Ab Werk“ vereinbart. Für Inseln gelten Sonderkonditionen. Als Frachtzahler bestimmen wir die Versandart. Export bitte anfragen.
2. Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware. Erfolgt die Zahlung bereits innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware, ist ein Abzug von 3% Skonto zulässig, erfolgt sie als Vorkasse, ist ein Abzug von 4 % Skonto zulässig. Vorstehende Skontoregelung gilt nicht, soweit individualvertraglich abweichende Vereinbarungen bestehen.
(2) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Rechnung in Verzug, so werden damit sämtliche gegen ihn bestehenden Forderungen sofort fällig und zwar auch dann, wenn die ursprünglich gewährte Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
(4) Bei Lieferung an unbekannte Abnehmer oder solche, über deren Kreditwürdigkeit wir nicht ausreichend informiert sind, behalten wir uns vor, Vorauskasse oder sonstige Sicherheiten zu verlangen. Wir sind jedoch auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Machen wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch, werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.
(5) Bei Einräumung von Ratenzahlungen wird die Restsumme fällig, wenn der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise den vereinbarten Zahlungstermin überschreitet.
(6) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Abweichend davon ist er zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen jedenfalls dann berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.